Im Zuge der Steuererhöhung im Rennwett- und Lotterie-Gesetz paßt Interwetten seine Servicegebühr an.
Interwetten ist ein Anbieter, der nur im Gewinnfall einer Wette die 5% einbehält. Bei verlorenen Wetten übernimmt Interwetten die Wettsteuer selbst.
Daher ist die Bezeichnung Wettsteuer bei Interwetten insofern nicht ganz korrekt. Interwetten selbst nennt den Abzug Service-Gebühr.
Zum 1. Juli wird diese Service-Gebühr von 5 % auf 5,3 % angehoben. Sie erhalten dadurch weniger von Ihrem Gewinn.
Die Erhöhung macht im Gewinnfall aber nur sehr wenig aus.
In der Ankündigungs-E-Mail von Interwetten ist ein Beispiel angegeben:
5 % Steuer: bei 100 Euro Einsatz auf eine 2.0-Quote erhalten Sie 190 Euro Gewinn
5,3 % Steuer: bei 100 Euro Einsatz auf eine 2.0-Quote erhalten Sie 189,40 Euro Gewinn
